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Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Form der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 30 und ggf. §41 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Sie wird in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst oder der Jugendgerichtshilfe des Sozial- und Jugendamtes eingerichtet. Das Angebot Erziehungsbeistandschaften der Jugendberatung richtet sich an junge Menschen zwischen 11 und 20 Jahren.
Wir möchten junge Menschen mit Hilfe dieser Unterstützung befähigen, eigene Ressourcen zu entdecken und zu nutzen, ihre Fähigkeiten und Stärken auszubauen und zu festigen. Damit sollen sie bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützt werden.
Junge Volljährige können im Prozess der Ablösung vom Elternhaus Begleitung und konkrete Alltagshilfe bei der Verselbstständigung erfahren.
Aus unserer systemischen Grundhaltung heraus wird das familiäre und soziale Umfeld des jungen Menschen mit einbezogen.
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